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Cannabis auf Rezept: Voraussetzungen, Verordnung und Ablauf
4. Jun 20254 Min. Lesezeit

Cannabis auf Rezept: Voraussetzungen, Verordnung und Ablauf

Seit April 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz und kann auf einem normalen Rezept von Ärztinnen und Ärzten (außer Zahn- und Tierärzt:innen) verordnet werden – sofern eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und Standardtherapien keine ausreichende Besserung erzielt haben. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen oder die Kosten selbst tragen und sich ein Privatrezept ausstellen lassen. Verordnungsfähig sind medizinische Cannabisblüten, ölige Lösungen und Fertigarzneimittel.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, wodurch die Verordnung vereinfacht wird.

  • Ärzt:innen entscheiden individuell, ob eine Cannabis-Therapie medizinisch sinnvoll ist.

  • Gesetzlich Versicherte können eine Kostenübernahme beantragen, während ein Privatrezept ohne Genehmigung erhältlich ist, aber selbst bezahlt werden muss.

  • Das Rezept kann in wenigen einfachen Schritten bei uns eingelöst werden.

Wie erfolgt die Verordnung von Cannabis auf Rezept?

Cannabis als Medizin dürfen alle Ärzte und Ärztinnen, außer Zahnärzte/Zahnärztinnen und Tierärzte/Tierärztinnen, verordnen. Dabei erfolgt die Verordnung seit dem 1. April 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept), sondern auf einem normalen Kassen- oder Privatrezept. Dabei erfolgt die Cannabis-Verordnung in der Regel wie folgt:

  • Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis erfüllt sind.

  • Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ärztin einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Nach der Genehmigung kann das Cannabis-Rezept ausgestellt werden. Hinweis: Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.

  • Wenn Sie privat versichert sind, kann Ihnen ein Rezept ausgestellt werden. Hinweis: Gesetzlich Versicherte können sich ebenfalls ein Privatrezept für Medizinalcannabis ausstellen lassen – die Kosten müssen dann jedoch selbst getragen werden.

Hinweis: Bei Anträgen zur Kostenübernahme im Rahmen einer Palliativversorgung muss die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen eine Entscheidung fällen. In allen anderen Fällen muss sie innerhalb von 3 Wochen eine Entscheidung treffen. Häufig beauftragen die Krankenkassen auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Prüfung. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf insgesamt 5 Wochen.

So können Sie das Cannabis-Rezept bei uns einlösen

Sie können das Cannabis-Rezept bei uns in nur wenigen Schritten einlösen:

  • Live-Bestand checken: Vorab können Sie bei uns den Live-Bestand ansehen und prüfen, ob das verordnete Arzneimittel vorrätig ist oder bestellt werden muss.

  • Rezept hochladen: Im Upload-Bereich können Sie das Cannabis-Rezept als Scan oder Foto hochladen. Hinterlegen Sie dort eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.

  • Angebot erhalten: Wir prüfen das Rezept und senden Ihnen per E-Mail ein unverbindliches Angebot mit weiterführenden Informationen. Nach Ihrer Bestätigung über den Link in der E-Mail sind Ihre Arzneimittel für Sie reserviert.

  • Rezept einsenden: Sie erhalten von uns per E-Mail eine Auftragsbestätigung und Zahlungsinformationen.

  • Versand der Arzneimittel: Der Versand erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Rezepts und eingegangener Zahlung.

  • Lieferung der Arzneimittel: Ihre Arzneimittel werden per DHL oder DHL Express verschickt und kommen in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen nach Eingang des Rezepts bei Ihnen an.

Wann wird Cannabis auf Rezept verordnet?

Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:1

  • Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor. Das bedeutet, dass die Krankheit das Leben stark einschränkt oder die Gesundheit langfristig gefährdet. Sie verursacht also erhebliche körperliche oder seelische Probleme, die sich deutlich auf den Alltag auswirken.

  • Standardtherapien konnten bisher keine ausreichende Besserung erzielen oder die üblichen Therapien sind nicht zumutbar (z.B. aufgrund von Nebenwirkungen).

  • Medizinalcannabis hat das Potenzial, die Beschwerden spürbar zu lindern und kann den Krankheitsverlauf voraussichtlich positiv beeinflussen.

Besonders häufig wird medizinisches Cannabis bei folgenden Beschwerden/Erkrankungen verordnet:

  • langjährig bestehende chronische Schmerzen

  • Übelkeit und Erbrechen als Nebenwirkungen einer Chemotherapie

  • Appetitanregung bei krankheitsbedingtem Gewichtsverlust durch Krebserkrankungen oder AIDS

  • Spastiken durch Multiple Sklerose

Welche Cannabisarzneimittel können verordnet werden?

Ärzte und Ärztinnen können verschiedene Arzneimittel auf Cannabisbasis verordnen:

  • getrocknete Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität

  • Cannabisvollspektrumextrakte (ölige Lösung) oder Dronabinol (ölige Lösung)

  • Fertigarzneimittel wie Sativex® (Mundspray), Canemes® (Kapseln), Epidyolex® (ölige Lösung)

Bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis berücksichtigen Ärzte und Ärztinnen, welches Präparat am besten die individuellen Symptome und Beschwerden des Patienten oder der Patientin lindern kann. Anschließend wird eine genau abgestimmte Dosierung festgelegt.

Zu Beginn der Behandlung erfolgt die Einnahme in einer geringen Dosis, um mögliche Nebenwirkungen wie Kreislaufprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, Angstgefühle, Panik oder Verwirrtheit möglichst zu vermeiden.

Im weiteren Verlauf der Therapie wird die Dosis schrittweise angepasst, bis eine ausreichende Linderung der Beschwerden erreicht ist. Dabei spielt der THC-Gehalt allein keine entscheidende Rolle – auch Cannabispräparate mit moderatem THC-Anteil oder einem ausgeglichenen Verhältnis von THC und CBD können wirksam sein, sofern die Dosierung individuell passend gewählt wird.

Höchstverschreibungsmengen für Cannabis

Seit der gesetzlichen Änderung im April 2024 gibt es keine festgelegte Höchstverschreibungsmenge mehr für medizinisches Cannabis. Menge und Häufigkeit der Verordnung liegen nun vollständig im Ermessen des behandelnden Arztes oder Ärztin. Dennoch orientieren sich viele weiterhin an den früheren Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) als Richtwert.

Nach § 2 Absatz 1 BtMVV galt:

  • Getrocknete Cannabisblüten: maximal 100 Gramm innerhalb von 30 Tagen

  • Cannabisextrakte (bezogen auf den THC-Gehalt): maximal 1.000 mg THC innerhalb von 30 Tagen


FAQ

Wann bekomme ich Cannabis auf Rezept?

Medizinisches Cannabis kann verschrieben werden, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt und herkömmliche Therapien keine ausreichende Wirkung zeigen. Die Entscheidung trifft immer der behandelnde Arzt oder die Ärztin individuell.

Ist es möglich, Cannabis kostenlos auf Rezept zu bekommen?

Ggesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen. Wird diese genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.

Bei welchen Krankheiten bekomme ich Cannabis auf Rezept?

Medizinisches Cannabis wird häufig bei chronischen Schmerzen, Spastiken durch Multiple Sklerose, Übelkeit während einer Chemotherapie oder Appetitlosigkeit bei Krebs und AIDS verordnet. Entscheidend ist, dass die Erkrankung das Leben stark einschränkt oder die Gesundheit langfristig gefährdet.

Kann ich Cannabis mit einem Rezept kaufen?

Mit einem gültigen Rezept können Sie medizinisches Cannabis in der Apotheke oder online bei einer zugelassenen Versandapotheke erwerben. Das Rezept kann als Kassen- oder Privatrezept ausgestellt werden.


Quellenangaben

Bundesamt für Justiz, Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html

 

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