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Rezept hochladen oder online beantragen – beides ist möglich bei uns

Ob Sie bereits ein Rezept haben oder erst eines anfordern möchten, Sie starten immer mit Ihrer Produktauswahl dank unseres Rezeptkonfigurators.

  • Sie haben schon ein Rezept? Dann laden Sie es nach der Produktauswahl bequem im Checkout hoch.

  • Kein Rezept? Kein Problem– fordern Sie ganz einfach ein Online-Rezept über einen unserer vertrauenswürdigen Telemedizin-Partner an. Ihre Wunschprodukte werden direkt übernommen und an den Telemedizin-Partner übertragen.

Sobald Ihr Rezept bei uns vorliegt und geprüft wurde, wird Ihre Bestellung umgehend bearbeitet.

In drei Schritten zum Cannabisrezept

So läuft der Weg zur medizinischen Cannabisbehandlung ab – einfach, digital und sicher.

1. Wunschprodukte auswählen

Stellen Sie Ihren Warenkorb mit den passenden Cannabisprodukten zusammen – ganz nach Ihrem Bedarf.

Ob Sie bereits ein Rezept haben oder erst eines anfordern möchten, Sie starten immer mit Ihrer Produktauswahl.

2. Rezept hochladen oder anfordern

Sie haben schon ein Rezept? Dann laden Sie es bequem im Checkout hoch.

Kein Rezept? Kein Problem – fordern Sie ganz einfach ein Online-Rezept über einen unserer vertrauenswürdigen Telemedizin-Partner an. Ihre Wunschprodukte werden direkt übernommen und an den Telemedizin-Partner übertragen.

3. Lieferung nach Rezeptprüfung

Sobald Ihr Rezept bei uns vorliegt und geprüft wurde, wird Ihre Bestellung umgehend bearbeitet.

Sie erhalten Ihre medizinischen Cannabisblüten sicher und diskret direkt nach Hause.

Wer kann sich Cannabis auf Rezept verschreiben lassen?

Key Facts:

  1. Für die Behandlung mit medizinischem Cannabis muss von ärztlicher Seite ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ausgestellt werden.

  2. Das BtM-Rezept unterliegt strengen Vorgaben und enthält etwa die genaue Dosierung und Darreichungsform. 

  3. Zuletzt wurden knapp 60 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme von den Krankenkassen genehmigt. Wessen Antrag abgelehnt wurde, der kann die Behandlung alternativ auf eigene Kosten durchführen. Zu den möglichen Optionen zählen aber auch ein Widerspruch bei der Krankenkasse und im nächsten Schritt gegebenenfalls eine Klage vor dem Sozialgericht.


Cannabis auf Rezept - Wissenswertes

Seit 2017 dürfen alle niedergelassenen Ärzt:innen – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzt:innen – medizinisches Cannabis per BtM-Rezept („Cannabis-Rezept“) verschreiben. Ziel ist es, Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen besser zu versorgen. Verordnet werden können Cannabisblüten, -extrakte sowie cannabisbasierte Fertigarzneimittel.

Das ist in einem entsprechenden Gesetz geregelt, dessen Ziel die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen ist. Cannabisblüten und -extrakte sowie andere Medikamente auf Basis von Cannabinoiden sind somit verschreibungsfähige Medikamente. 

Die Verordnung kann dabei entweder über ein Privatrezept erfolgen (der/die Patient:in trägt dann die Kosten selbst) oder nach erfolgreicher Antragstellung von der Krankenkasse übernommen werden. 

Finden Sie einfach und schnell Antworten auf die häufigst gestellten Fragen:

Cannabis auf Rezept

Betäubungsmittelrezept - was ist das?

Ob Selbstzahler oder nicht – die Verschreibung von medizinischem Cannabis erfolgt immer über ein Betäubungsmittelrezept, auch BtM-Rezept genannt. BtM-Rezepte werden für Medikamente verwendet, deren Abgabe und Verwendung besonders kontrolliert werden. 

Im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelten Stoffe oder Zubereitungen unter anderem dann als Betäubungsmittel, wenn sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in Verdacht stehen, Abhängigkeiten zu erzeugen. Unter das Gesetz fallen aber auch Stoffe, die auf anderem Wege die Gesundheit gefährden können oder aus denen ein Betäubungsmittel hergestellt werden kann.

Patienten müssen das BtM-Rezept innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung bei der Cannabis Apotheke vorlegen. Auf einem Betäubungsmittelrezept für Cannabis müssen die Darreichungsform, ggf. die Cannabissorte sowie die Dosierung genau angegeben sein.

Kann sich jede:r Cannabis verschreiben lassen?

Die Behandlung mit medizinischem Cannabis könnte für einige Patient:innen großes Potenzial bieten. Gleichzeitig wäre es ein Fehler, Cannabis als Patentlösung zu sehen. Genau wie bei jedem anderen Medikament ist die Behandlung in manchen Fallen mehr, in anderen weniger sinnvoll.

Vorteile, Risiken und Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis sollten im Einzelfall genau abgewogen werden. Ob letzten Endes Cannabis oder eine andere Behandlungsoption empfohlen wird, entscheiden die behandelnden Ärzt:innen im engen Dialog mit den Patient:innen.

Wie bekomme ich Cannabis auf Rezept?

Durch Cannabis wird in den seltensten Fällen eine Heilung erreicht – allerdings können Beschwerden gelindert und die Lebensqualität gesteigert werden. Bisher gibt es keine genauen Indikationen, bei denen Cannabis verordnet werden kann. Ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis sinnvoll ist, entscheiden die behandelnden Ärzt:innen in enger Abstimmung mit den Patient:innen. 

Die Verschreibung des medizinischen Cannabis erfolgt über ein Betäubungsmittelrezept. Lassen sich die Patient:innen das Cannabis-Rezept als Privatrezept ausstellen, müssen sie die Kosten selbst tragen. Alternativ können diese auch eine Kostenübernahme beantragen, indem sie einen Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse stellen. 

Wie sind die Höchstverschreibungsmengen für Cannabis laut BtMVV?

Die Verordnung mit dem etwas sperrigen Namen Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ist auch als BtMVV bekannt. Darin sind für Cannabis laut Fassung aus dem Mai 2021 folgende Höchstverschreibungsmengen festgelegt:

  • Cannabisblüten: 100 g
  • Cannabisextrakt-Zubereitungen: 1 g THC
  • Dronabinol: 500 mg 

Die Höchstverschreibungsmengen beziehen sich auf 30 Tage. Ärzte dürfen diese nur in begründeten Einzelfällen überschreiten, müssen das Rezept dann beim Ausstellen aber mit dem Hinweis „A“ versehen.

Kostenübernahme

Wie funktioniert der Antrag auf Kostenübernahme?

Nachdem der Arzt oder die Ärztin die Verordnung von medizinischem Cannabis empfohlen hat, können Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Der Antrag erfolgt schriftlich und formlos. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin muss dafür außerdem einen Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V ausfüllen. Dieser enthält 10 Fragen und wird dem Antrag an die Krankenkasse beigelegt.

Ein Antrag auf Kostenübernahme von medizinischem Cannabis muss gut begründet sein. Das ist mitunter nicht ganz einfach, da es in einigen Bereichen noch nicht ausreichende belastbare Studien zu medizinischem Cannabis gibt. Lesen Sie in unserem weiterführenden Artikel, was Sie beim Antrag auf Kostenübernahme beachten sollten.

Wann haben Patient:innen ein Recht auf Kostenübernahme?

Ob die Kosten der Behandlung mit medizinischem Cannabis übernommen werden, entscheidet die Krankenkasse. Als Grundlage dient § 31 Abs. 6 im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB 5). 

Demnach haben Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit getrockneten Cannabisblüten, Cannabisextrakten oder cannabisbasierten Fertigarzneimitteln:

  1. Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
  2. Es besteht „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome“.

Eine Ablehnung darf laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Da die Voraussetzungen recht allgemein formuliert sind, liegt die Entscheidung darüber in der Praxis aber im Ermessensspielraum der Krankenkasse. Bei Ablehnung kann es gegebenenfalls Sinn ergeben, Widerspruch einzulegen.

Wie sind die Bewilligungsfristen für Kostenübernahme von medizinischem Cannabis?

Bei Anträgen im Rahmen einer Palliativversorgung muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen eine Entscheidung fällen. Andernfalls hat sie in der Regel 3 Wochen nach Eingang des Antrags Zeit, um über die Kostenübernahme zu entscheiden. Häufig beauftragen die Krankenkassen auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) mit der Prüfung. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf insgesamt 5 Wochen.

Kostenübernahme von medizinischem Cannabis: Wie sieht es in der Praxis aus?

Seit 2017 wurden von rund 70.000 Kostenübernahmeverfahren knapp 60 Prozent genehmigt (Stand: Mai 2021). Im Unterschied zu den gesetzlichen Versicherern besteht bei den privaten Krankenkassen kein Genehmigungsvorbehalt. Heißt: Auch hier können Anträge abgelehnt werden, aber die Hürden für eine Kostenübernahme sind womöglich niedriger. Das ruft von einigen Seiten Kritik hervor, da gerade schlechter situierte Patienten oftmals nicht die Möglichkeit haben, die Therapie selbst zu bezahlen und demnach auf eine Übernahme der Kosten angewiesen sind.

Dronabinol

Was ist Dronabinol?

Neben Cannabisblüten und Cannabisextrakten, die jeweils eine Vielzahl verschiedener wirksamer Substanzen enthalten können, sind in Deutschland auch Cannabinoide als Einzelwirkstoffe zugelassen. Einer davon ist Dronabinol, dessen Wirkstoff THC entspricht. Dronabinol wird meist synthetisch, also ohne die Cannabispflanze, oder halbsynthetisch hergestellt.

In Deutschland ist Dronabinol nur als Rezepturarzneimittel verfügbar. Das heißt, es wird in der Apotheke eigens in der richtigen Dosierung angemischt. In der Regel handelt es sich dabei um eine ölige Lösung, die tropfenweise oral eingenommen wird.

Dronabinol verschreiben lassen: Für wen empfiehlt es sich?

Dronabinol wird zum Beispiel begleitend zu Chemotherapien eingesetzt, da es antiemetisch wirken, also Brechreiz mindern und Erbrechen verhindern kann. Bei Aids-Patienten soll es gegen Gewichtsverlust und Appetitlosigkeit helfen.

Auch bei bestimmten Arten von chronischen Schmerzen könnte Dronabinol Wirkung zeigen: In einer Studie mit Multiple-Sklerose-Patienten zeigte sich durch Dronabinol eine signifikante Verbesserung sogenannter zentraler Schmerzen.