Reisen mit medizinischem Cannabis erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Unterschiedliche Gesetze, THC-Grenzwerte und Dokumentationspflichten machen es notwendig, sich frühzeitig zu informieren – damit die Therapie auch unterwegs sicher und legal bleibt.
Key Facts
- Medizinisches Cannabis gilt nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Präparate wie Cannabisblüten transportiert und mitgeführt werden – auch über Ländergrenzen hinweg.
- Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung dürfen Patient:innen Cannabis in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge bei sich tragen.
- Für Auslandsreisen ist zusätzlich eine amtliche Beglaubigung notwendig. Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Vorschriften im jeweiligen Zielland.
So gelingt die legale und sichere Mitnahme
Sie sind Patient:in mit Cannabis-Rezept und planen eine Reise? Mit der richtigen Vorbereitung und den nötigen Dokumenten können Sie medizinisches Cannabis auch unterwegs mitführen. Wichtig ist jedoch, sich im Vorfeld genau über die geltenden Vorschriften im Zielland zu informieren. Nur so vermeiden Sie rechtliche Probleme oder gar Strafverfahren. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, worauf es beim Reisen mit Cannabis als Medizin ankommt und welche Genehmigungen erforderlich sind – damit Sie entspannt und rechtssicher unterwegs sind.
Wann ist das Reisen mit medizinischem Cannabis erlaubt – und wann nicht?
Grundsätzlich ist die Ein- und Ausfuhr von Cannabis, auch in medizinischer Form wie Blüten oder Extrakten, zunächst verboten. Wer Deutschland verlässt und Cannabis ohne entsprechende Nachweise ins Ausland mitnimmt, kann sich – je nach Rechtslage im Zielland – strafbar machen.
Eine Ausnahme gilt für Patient:innen mit gültigem Cannabis-Rezept. In diesem Fall dürfen begrenzte Mengen für den Eigenbedarf mitgeführt werden, sofern zusätzlich die erforderlichen Dokumente vorliegen: Neben der ärztlichen Verordnung ist häufig eine amtliche Beglaubigung notwendig. Diese wird in Deutschland vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgestellt, nachdem ein entsprechendes Formular ausgefüllt wurde.
Reisen in Schengen-Länder mit beglaubigter Reisebescheinigung
Planen Sie eine Reise in ein Land des Schengener Abkommens, benötigen Sie als Patient:in eine spezielle Bescheinigung: das Schengen-Formular für Betäubungsmittel. Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und bestätigt, dass Sie berechtigt sind, medizinisches Cannabis für die Dauer Ihrer Reise mitzuführen.
Wichtig:
- Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig.
- Für jedes verordnete Betäubungsmittel muss eine separate Bestätigung beantragt werden.
- Weitere Informationen sowie die offiziellen Formulare finden Sie beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raumes
Geht die Reise in ein Nicht-Schengen-Land – etwa in die USA oder nach Kanada – empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich an den Leitlinien des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) zu orientieren. Dafür sollten sich Patient:innen von ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.
Darin müssen klar aufgeführt sein:
- exakte Wirkstoffbezeichnung
- Tages- und Einzeldosierungen
- Gesamtdauer der Reise
Dieses Dokument muss zusätzlich von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden.
Eine weltweit einheitliche Regelung existiert nicht. Deshalb gilt: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen des jeweiligen Ziel- und Transitlandes. In manchen Staaten sind zusätzliche Einfuhrgenehmigungen erforderlich; in anderen kann die Mitnahme bestimmter Betäubungsmittel gänzlich untersagt oder nur in sehr geringen Mengen erlaubt sein.
Und was ist, wenn die Mitnahme von medizinischem Cannabis grundsätzlich verboten ist?
Sollte die Einfuhr von medizinischem Cannabis in Ihrem Zielland grundsätzlich nicht erlaubt sein, gibt es dennoch mögliche Alternativen. Klären Sie zunächst mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt, ob sich eine Verschreibung direkt vor Ort organisieren lässt.
Ist auch dies nicht möglich, besteht die Möglichkeit, bei der Bundesopiumstelle eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Allerdings ist dieses Verfahren oft aufwendig und mit bürokratischem Aufwand verbunden – daher sollte es eher als letzte Option betrachtet werden.
Achten Sie auf die THC-Grenzwerte Ihres Ziellandes
In vielen Ländern gelten unterschiedliche THC-Höchstwerte – auch für medizinisches Cannabis. Teilweise ist die Einfuhr nur erlaubt, wenn das Präparat einen bestimmten THC-Gehalt, etwa von maximal 0,2 %, nicht überschreitet.
Um rechtliche Schwierigkeiten oder sogar Einfuhrstrafen zu vermeiden, sollten Sie sich daher im Vorfeld genau über die gesetzlichen Vorgaben im Zielland informieren. Ansprechpartner können die zuständigen Behörden oder die diplomatischen Vertretungen sein.
Wichtig: Diese Vorgaben gelten nicht nur für das Zielland, sondern auch für eventuelle Transitländer, die Sie auf Ihrer Reise passieren. Auch dort müssen die jeweiligen Grenzwerte beachtet werden.
Cannabis-Regeln innerhalb Europas
Ein Blick nach Europa zeigt: Die Bestimmungen zur Mitnahme von medizinischem Cannabis unterscheiden sich deutlich von Land zu Land. Während manche Staaten klare Vorgaben und Verfahren zur Einfuhr festgelegt haben, ist sie in anderen Ländern stark eingeschränkt oder gänzlich verboten. Deshalb gilt: Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig über die Bedingungen im jeweiligen Reiseland.
Die wichtigsten europäischen Regelungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Zielland |
Regelungen |
Dokumente erforderlich |
Belgien |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Bulgarien |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Dänemark |
Erlaubt |
Rezept + ggf. beglaubigte Bescheinigung |
Estland |
Erlaubt |
Rezept + ärztliche Bescheinigung |
Finnland |
Erlaubt |
Rezept + ärztliche Bescheinigung |
Frankreich |
Streng reguliert |
Einzelne ärztliche Überprüfung |
Griechenland |
In Ausnahmefällen erlaubt |
Ärztliche Verordnung + separate Klärung mit Behörden |
Irland |
Streng limitiert |
Vorherige Klärung mit Behörden |
Island |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Italien |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Kroatien |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Lettland |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Litauen |
Sehr schwer möglich |
In der Regel nicht möglich |
Luxemburg |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Malta |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Niederlande |
Erlaubt |
Ärztliche Verordnung |
Norwegen |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Österreich |
Erlaubt |
Rezept + ärztliche Bescheinigung |
Polen |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Portugal |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Rumänien |
Streng reguliert |
In der Regel nicht möglich |
Schweden |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Schweiz |
In Ausnahmefällen erlaubt |
Klärung mit den Behörden |
Slowakei |
Streng reguliert |
In der Regel nicht möglich |
Slowenien |
Erlaubt |
Schengen-Formular |
Spanien |
Erlaubt (teils eingeschränkt) |
Schengen-Formular, teils eingeschränkt |
Tschechien |
Erlaubt |
Rezept + Schengen-Formular |
Ungarn |
Streng reguliert |
In der Regel nicht möglich |
Zypern |
Erlaubt |
Rezept + ärztliche Bescheinigung (+ Empfehlung: Gesundheitsministerium) |
Hinweis: Die genannten Informationen stellen keine Garantie dar, dass eine Genehmigung auch bei korrekter Antragstellung erteilt wird. Zudem können sich die Voraussetzungen jederzeit ändern. Stand: 28.01.2025
Reisevorbereitung: Diese Schritte sollten Sie beachten
Damit Ihre Reise mit medizinischem Cannabis reibungslos verläuft, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Achten Sie daher auf folgende Punkte:
-
Benötigte Unterlagen: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Ihr Zielland verlangt. In der Regel gehören dazu ärztliche Verordnungen, Rezepte und bei Reisen innerhalb Europas ein Schengen-Formular. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung. Halten Sie alle Unterlagen während der gesamten Reise griffbereit.
-
Gespräch mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt: Klären Sie vorab alle Details Ihrer Reise und lassen Sie sich die notwendigen Verordnungen oder Bescheinigungen ausstellen.
-
Sichere Aufbewahrung: Transportieren Sie medizinisches Cannabis stets in der Originalverpackung. Achten Sie darauf, es vor Hitze und Feuchtigkeit zu schützen und führen Sie es am besten im Handgepäck mit sich.
Wichtiger Hinweis: Die Mitnahme von medizinischem Cannabis ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch erlaubt – beispielsweise bei einer ärztlich verschriebenen Behandlung von chronischen Schmerzen. Eine Übertragung an Dritte oder das Mitführen durch andere Personen ist nicht gestattet.
Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln – worauf bei medizinischem Cannabis zu achten ist
Abhängig vom gewählten Verkehrsmittel können verschiedene Vorschriften gelten. Die folgenden Hinweise helfen dir, medizinisches Cannabis sicher mitzunehmen:
-
Reisen mit dem Flugzeug: Transportieren Sie Ihr Cannabis immer im Handgepäck, damit es jederzeit zugänglich ist. Melden Sie das Mitführen im Vorfeld bei der Airline sowie am Flughafen an. Halten Sie alle ärztlichen Bescheinigungen und Formulare bereit, um sie bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen zu können.
-
Auto- und Zugreisen: Bewahren Sie das Cannabis sicher und unauffällig auf. Bei Auslandsreisen sollten Sie sämtliche Nachweise griffbereit haben, um bei möglichen Grenzkontrollen problemlos Auskunft geben zu können.
-
Schiffsreisen: Kreuzfahrtgesellschaften haben teils eigene Vorschriften zum Mitführen von Medikamenten und Betäubungsmitteln. Informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Regelungen. Da Schiffe oft verschiedene internationale Gewässer durchqueren, ist zudem eine lückenlose Dokumentation Ihrer Unterlagen unerlässlich.
Quellen
Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Weitere Informationen und vorgefertigte Formulare
Bundesopiumstelle