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Cannabis-Patientenausweis: Alles, was du wissen musst
Wer medizinisches Cannabis auf Rezept bekommt, stößt im Alltag manchmal auf Unsicherheiten – sei es bei einer Verkehrskontrolle oder im Gespräch mit Arbeitgeber:innen. Genau hier kann ein Cannabis-Patientenausweis helfen. Er bestätigt, dass du Cannabis aus medizinischen Gründen nutzt, und kann Missverständnisse vermeiden. Doch was genau steht in diesem Ausweis, wo bekommt man ihn und welche rechtliche Bedeutung hat er wirklich? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um den Cannabis-Ausweis und wie er deinen Alltag als Patient:in erleichtern kann.
Key Facts
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Ein Cannabis-Patientenausweis ist kein rechtlich bindendes Dokument. Er kann aber eine Unterstützung für Cannabis-Patient:innen im Alltag sein.
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Der Ausweis kann bei Polizeikontrollen oder in Gesprächen mit Behörden und Arbeitgeber:innen Missverständnisse vermeiden und für mehr Verständnis sorgen.
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Er enthält in der Regel Angaben zur ärztlichen Verordnung, Medikation und Kontaktdaten der behandelnden Ärztin oder des Arztes.
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Für Reisen mit medizinischem Cannabis reicht der Cannabisausweis nicht aus – hier sind zusätzliche Dokumente wie eine Schengen-Bescheinigung erforderlich.
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Du kannst deinen Cannabis-Ausweis unkompliziert und online bei Grüne Blüte beantragen.
Der Cannabisausweis – was ist das eigentlich?
Ein Cannabis-Patientenausweis ist ein freiwilliges Dokument, das Patient:innen mit einer ärztlichen Verordnung für Medizinalcannabis als Nachweis dient. Er bestätigt, dass der oder die Inhaber:in Cannabis aus medizinischen Gründen legal verwendet. Der Ausweis ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben oder rechtlich bindend, kann aber hilfreich sein, um Missverständnisse in der Öffentlichkeit zu vermeiden und dir ein Gefühl von Sicherheit bei Polizeikontrollen geben. Er wird von Ärzt:innen, Apotheken oder von auf Cannabis spezialisierten Anbietern ausgestellt.
Auch Grüne Blüte bietet dir die Möglichkeit, kostenlos einen Cannabisausweis zu beantragen. Fülle einfach und schnell unser Online-Formular aus und stelle einen Antrag für deinen Patientenausweis.
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Übrigens: Der Cannabisausweis gilt natürlich unabhängig von der Darreichungsform, also für Cannabisextrakte ebenso wie für Cannabisblüten und andere Cannabisarzneimittel. Er ließe sich daher korrekterweise auch als Cannabinoidausweis bezeichnen.
Diese Informationen enthält ein Cannabis-Ausweis
Ein einheitliches Format gibt es beim Cannabisausweis nicht. Welche Angaben dort im Einzelnen aufgeführt werden, kann also variieren. In der Regel enthält er aber folgende Angaben:
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Name und Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten
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Hinweis auf die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis
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Name und Kontaktdaten der behandelnden Ärztin oder des Arztes
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Ggf. Informationen zur Medikation: Darreichungsform (z. B. Blüten, Extrakte, Dronabinol), Einnahmehinweise
Kann ich mit einem Cannabisausweis am Straßenverkehr teilnehmen?
Die bestimmungsgemäße Einnahme eines Arzneimittels stellt keine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, wenn es für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde. Das ist in § 24a Absatz 2 StVG geregelt und wird auch als „Arzneimittel- oder Medikamentenprivileg” bezeichnet. Anders als beim illegalen Gebrauch von Betäubungsmitteln, wird eine Fahreignung nach Einnahme von verordneten Arzneimitteln nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das ist nur dann der Fall, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt (Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV). Patient:innen müssen ihre Leistungsfähigkeit vor diesem Hintergrund also vor jeder Fahrt selbstkritisch einschätzen.
Mit dem Cannabisausweis können Ärzte, Ärztinnen und Apotheken zwar eine bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis mit Stempel und Unterschrift bescheinigen – rechtlich bindend wird der Ausweis damit aber trotzdem nicht. Ob und inwiefern dieser also bspw. in einer Verkehrskontrolle als „offiziell” wahrgenommen und akzeptiert wird, bleibt ungewiss. Erfahrungen von Patient:innen zeigen jedoch, dass die Vorlage eines Cannabisausweises die Situation vor Ort zumindest besser erklären, und damit oft auch entspannen kann.
Darüber hinaus wird allen Patient:innen, die sich in Cannabis-Therapie befinden, empfohlen, stets eine Kopie des aktuellen Cannabisrezeptes mit sich zu führen.
Das sollten Cannabispatient:innen beachten, die am Straßenverkehr teilnehmen möchten
Der Gesetzgeber schließt eine Teilnahme am Straßenverkehr durch Cannabis-Patient:innen nicht grundsätzlich aus, sie ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Insbesondere sollen Patient:innen, deren Dosis noch eingestellt oder angepasst wird, grundsätzlich vom Führen eines Kraftfahrzeugs absehen. Wann diese Phasen abgeschlossen sind, sollte immer mit dem Arzt / der Ärztin abgeklärt werden.
Außerdem hat jede:r Patient:in vor jedem Fahrtantritt die Pflicht, die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr kritisch zu hinterfragen und wird somit auch persönlich in die Verantwortung genommen. Wenn du magst, erfahre auf unserer Seite mehr über die Wirkung von Medizinalcannabis.
Reicht ein Cannabis-Ausweis, um als Cannabis-Patient reisen zu können?
Ein Cannabis-Patientenausweis allein reicht nicht, um mit medizinischem Cannabis ins Ausland zu reisen. Da er kein rechtlich bindendes Dokument ist, dient er lediglich als ergänzender Nachweis für die ärztliche Verordnung und kann in bestimmten Situationen hilfreich sein – zum Beispiel bei Kontrollen innerhalb Deutschlands.
Was wird für die Reise mit medizinischem Cannabis benötigt?
Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten ist eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Abkommens erforderlich. Diese wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und muss von der zuständigen Landesbehörde (z. B. dem Gesundheitsamt) genehmigt werden. Sie erlaubt es, medizinisches Cannabis für bis zu 30 Tage mitzuführen.
Bei unserer Partner-Plattform Mellow kannst du ganz unkompliziert ein Schengen-Formular für das Mitführen von medizinischem Cannabis beantragen.
[Button + Link]: Jetzt Schengen-Formular beantragen
Für Reisen außerhalb der Schengen-Staaten gelten je nach Land individuelle Regelungen. Viele Länder erlauben keinen Import von medizinischem Cannabis, selbst mit ärztlicher Verordnung. Vor einer Reise sollte man sich unbedingt über die Bestimmungen des Ziellandes informieren – am besten direkt bei der Botschaft oder einer offiziellen Behörde.