Ja. Die Voraussetzungen für eine Verordnung auf Privatrezept ergeben sich aus § 13 BtMG. Die Anwendung von Cannabis muss demnach medizinisch begründet sein. Außerdem sollte im Zweifel dargelegt werden können, warum Arzt/Ärztin und Patient:in davon überzeugt sind, dass der beabsichtigte Zweck der Therapie nicht auch auf andere Weise, also ohne den Einsatz von Betäubungsmitteln, erreicht werden kann.
Ist beides der Fall, kann jede:r Humanmediziner:in, mit Ausnahme von Zahnärzt:innen, ein Cannabis Privatrezept ausstellen – die Kosten tragen die Patient:innen selbst. Das Cannabis Rezept einlösen können diese dann ganz regulär vor Ort oder online in der Apotheke des Vertrauens.
Wer sich als Patient:in ein Cannabis Privatrezept verschreiben lässt, kann aufgefordert werden, auch die Kosten für den Arztbesuch selbst zu zahlen. So hatte die Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz 2020 ein Schreiben verschickt, nach dem die Krankenkasse keinen Arztbesuch zahlen kann, bei dem eine Leistung auf Privatrezept verordnet wird.
Vom Prinzip her entspricht die Verschreibung von Cannabis auf Privatrezept (also von Cannabisblüten medizinischer Cannabissorten oder anderen Cannabis Arzneimitteln) einer individuellen Gesundheitsleistung, besser bekannt als IGeL-Leistung. Dazu gehören Leistungen, die von Ärzt:innen durchgeführt werden, aber nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Dabei kann es sich neben Cannabis zum Beispiel um Vorsorgeuntersuchungen handeln.
Die Preise für Cannabis als Medizin schwanken und hängen unter anderem davon ab, ob es sich um unverarbeitete Blüten oder um Fertigarzneimittel handelt.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Preise.
Die Kosten für einen Arztbesuch basieren auf der Gebührenordnung für Ärzte, die für jede:n einsehbar ist. Je nach erbrachter Leistung, also etwa Länge des Gesprächs, können auch die Kosten für einen Besuch beim Hausarzt oder der Hausärztin variieren. In der Regel sollte dieser jedoch ca. 30 bis 50 Euro kosten. Übrigens: Die Folgeverschreibung ist üblicherweise günstiger als der erstmalige Besuch.
Als Alternative zum Cannabis Privatrezept gibt es auch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Hierfür müssen Sie allerdings einen Antrag auf Kostenübernahme für Cannabis als Medizin stellen.
Grundsätzlich gilt: Ein Privatrezept und ein Kassenrezept unterscheiden sich in der Form der Kostenübernahme und ihrer Gültigkeitsdauer sowie rein optisch in ihrer Farbe.
So erkennen Sie ein Kassenrezept an seiner charakteristischen roten beziehungsweise rosa Farbe. Es ist in der Regel 28 bis 30 Tage lang gültig und zeigt an, dass die Kosten für die Behandlung bis auf gesetzlich festgelegte Zuzahlungen von der Kasse übernommen werden. Ein Privatrezept ist entweder blau oder weiß und, sofern vom Arzt oder der Ärztin nicht anders angegeben, nach der Ausstellung drei Monate gültig.
Aber Achtung: Cannabis fällt unter die Betäubungsmittel Verschreibungsverordnung und kann daher nur auf einem Betäubungsmittel Rezept (BtM Rezept) verordnet werden. Einschließlich dem Tag seiner Ausstellung kann es acht Tage lang in der Apotheke vor Ort oder online eingelöst werden. Auf den ersten Blick erkennen Sie ein BtM Rezept an seiner gelben Farbe. Ob ein Cannabis Privatrezept vorliegt, erkennt man daran, dass anstelle der Krankenkasse der Hinweis „Privat“ eingetragen wurde.
Seit 2017 das Gesetz zur Cannabis Legalisierung zu medizinischen Zwecken in Kraft trat, können Ärzt:innen medizinisches Cannabis auf Rezept ohne Ausnahmeerlaubnis verschreiben. Vorher war eine solche Erlebnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nötig.
Ein Blick in die Kulturgeschichte von Cannabis und die Historie von Medizinalcannabis zeigt, dass die Geschichte der Verwendung von medizinischem Cannabis im alten China bereits 2.000 Jahre lang zurückreicht.
Aller Voraussicht nach wird die Telemedizin in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Telaleaf, ein kanadischer Pionier in Sachen cannabisbasierter Telemedizin hat angekündigt, dieses Feld hinsichtlich Cannabis in Deutschland auszubauen. Dies soll in Zusammenarbeit mit führenden Branchenexperten wie Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl oder Dr. Franjo Grothenhermen erfolgen.
Wie genau das aussehen wird – und ob zum Beispiel bald die Verschreibung eines Cannabis Privatrezepts über den Videochat möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.
Ja, Sie können auch mit einem Privatrezept einen Cannabisausweis beantragen. Entscheidend ist nur, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ihn unterschreiben und mit einem Stempel versehen. Damit er gültig ist, müssen Sie außerdem die Kopie eines gültigen BtM Rezepts mit sich führen.
Wann bekomme ich ein Cannabis Privatrezept?
Ein Cannabis Privatrezept kann nach ärztlicher Absprache verschrieben werden. Denkbar ist etwa eine Verordnung von Cannabis bei Schmerzen oder gegen Kopfschmerzen und bei Migräne.
Wofür brauche ich den Cannabisausweis?
Ein Cannabisausweis ist nicht verpflichtend, bei einer Therapie mit Cannabis als Medizin aber zu empfehlen. Er kann diese belegen und damit etwa bei Polizeikontrollen Missverständnissen vorbeugen.
Können bei Cannabiskonsum Nebenwirkungen auftreten?
Während Cannabinoide grundsätzlich als vergleichsweise sicher und nebenwirkungsarm gelten, können als Nebenwirkungen von Cannabis etwa Benommenheit, Schwindel oder Mundtrockenheit auftreten.
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