Antrag auf Kostenübernahme von Cannabis durch die Krankenkasse

Wenn Ärzt:innen Cannabis verschreiben, kann man die Kosten selbst zahlen – oder einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen.

Inhalt:

Key Facts:

  1. Als Patient:in stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
  2. Laut Genehmigungsvorbehalt dürfen Krankenkassen den Antrag ablehnen. 
  3. Häufigste Ablehnungsgründe: Medizinische Antragsvoraussetzungen fehlen; Antrag ist fehlerhaft oder unvollständig.

2017 entschied der Gesetzgeber, dass die Wirkung von Medizinalcannabis für einige Patient:innen gesundheitliche Vorteile haben könnte – und machte medizinisches Cannabis per Gesetz für eben solche Patient:innen leichter verfügbar. Die Regelung sieht neben der Möglichkeit, sich Cannabis auf Rezept oder Cannabis auf Privatrezept verschreiben zu lassen, auch die Option vor, einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu stellen. So können Sie auch in einer Apotheke/Cannabis Apotheke Ihrer Wahl, Ihr Cannabis Rezept einlösen.

Was Sie wissen müssen, um einen Antrag auf Kostenübernahme von Cannabis durch die Krankenkasse stellen zu können, und was es mit dem sogenannten Genehmigungsvorbehalt auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Medizinisches Cannabis: Zahlt die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenversicherungen sind unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Kosten für eine Therapie mit Medizinalcannabis zu übernehmen.

Entscheidend sind dabei vor allem zwei Punkte:

  1. Ärztin oder Arzt und Patient:in müssen sich vom Einsatz von Medizinalcannabis eine realistische Chance auf eine spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome versprechen. 
  2. Ein Therapieversuch mit Cannabis sollte nur dann erfolgen, wenn „konventionelle“ Therapien nicht vorhanden sind, schon erfolglos probiert wurden oder wenn es aus Sicht des Arztes oder der Ärztin gute Gründe dafür gibt, diese nicht zu versuchen.

Grundsätzlich sollte allein die Ärztin beziehungsweise der Arzt darüber entscheiden, ob ein Therapieversuch mit Medizinalcannabis erfolgen soll. Die Entscheidung erfolgt natürlich immer in enger Abstimmung mit dem oder der Patient:in.

Antrag auf Kostenübernahme für Cannabis bei der Krankenkasse stellen

Wenn Ihnen medizinisches Cannabis verschrieben wurde, können Sie also eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen. Einen Teil der Unterlagen füllt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aus – die Antragstellung erfolgt allerdings immer durch den oder die Patient:in.

Da die Art und Weise der Antragstellung entscheidend für das Ergebnis sein kann, haben Sie es zu einem gewissen Grad selbst in der Hand: Neben fehlenden medizinischen Antragsvoraussetzungen sind auch fehlerhafte oder unvollständige Anträge ein häufiger Ablehnungsgrund. 

Wie sieht ein Antrag auf Kostenübernahme aus?

Der Antrag auf Kostenübernahme besteht aus zwei Teilen: 

  1. Schriftlicher formloser Antrag, den die Patient:innen stellen.
  2. Arztfragebogen nach § 31 Abs. 6 SGB V, den die behandelnden Ärzt:innen ausfüllen und der beigefügt wird.

Vorlagen für den Arztfragebogen finden Sie auf der Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Ärzt:innen müssen die Notwendigkeit der Behandlung mit medizinischem Cannabis für den vorliegenden Fall sinnvoll begründen können.

Kostenübernahme von Cannabis: Was es mit dem Genehmigungsvorbehalt auf sich hat

Da das Gesetz keine konkreten Anwendungsfälle (Indikationen) für die Verwendung von medizinischem Cannabis nennt, bietet die Formulierung eine Menge Auslegungsspielraum. 

So haben Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Ob dieser vorliegt, ob also eine spezielle Erkrankung oder einzelne Symptome einer Erkrankung als schwerwiegend betrachtet werden, und welche Sinnhaftigkeit einer Therapie mit Cannabis beigemessen wird, liegt damit aber zu weiten Teilen im Ermessen der Krankenkasse. Obwohl also ein Antrag per Gesetz nur in Ausnahmefällen abzulehnen ist, haben die Krankenkassen durch den sogenannten Genehmigungsvorbehalt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme abzulehnen.

Dazu wird Jeder Antrag auf Kostenübernahme für medizinisches Cannabis einzeln von den Krankenkassen geprüft beziehungsweise zur Begutachtung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet. 

Chancen auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wie uneins Ärzt:innen und Krankenkassen sich noch immer in ihrer Einschätzung sein können, zeigt die Ablehnungsquote: Knapp ein Drittel der Anträge werden abgelehnt, obwohl in hundert Prozent der Fälle eine ärztliche Verschreibung hinter dem Antrag steht. Zusätzlich trägt zur Verwirrung bei, dass die Urteile von Fall zu Fall und von Krankenkasse zu Krankenkasse uneinheitlich ausfallen können.

Einen Genehmigungsvorbehalt gibt es bei privaten Krankenkassen übrigens nicht. Hier könnten die Chancen für eine Kostenübernahme von medizinischem Cannabis also höher sein. Entscheidend ist jedoch der Vertrag, der zwischen dem oder der Versicherten und der privaten Krankenkasse geschlossen wurde. Privatversicherte sollten also im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung abklären, ob ihr Tarif die Kosten für eine entsprechende Therapie gegebenenfalls abdeckt.

Selektivverträge für Medizinalcannabis: Ein richtungsweisendes Modell? 

Das derzeitige Modell mit Genehmigungsvorbehalt führt neben Unklarheiten auch zu bürokratischem Aufwand und langen Wartezeiten für Patient:innen. Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) könnte sich das bald ändern.

Diese erarbeitet derzeit mit der AOK Rheinland/Hamburg einen sogenannten Selektivvertrag, der ohne Genehmigungsvorbehalt auskommen soll. Heißt im Klartext: Sofern Ärzt:innen eine Therapie mit medizinischem Cannabis verordnen, würde diese automatisch von der Krankenkasse übernommen, ohne dass vorher die aufwändige Prüfung durchlaufen werden muss.

Ärzt:innen, die daran teilnehmen wollen, müssten dann, bevor sie Cannabis verschreiben, eine spezielle Weiterbildung absolvieren, in der sie zu Themen wie suchtmedizinischen Aspekten oder Nebenwirkungen geschult werden. Einmal pro Jahr würde die Zertifizierung erneuert.

Cannabis und die Krankenkassen – Zukunftsmusik und der Status quo

In Zukunft plant die DGS ähnliche Verträge mit anderen Landesverbänden der AOK sowie weiteren Krankenkassen. Während über die Kostenübernahme zur Zeit noch aus der Ferne entschieden wird, könnte damit stattdessen das unmittelbare Urteil der Ärzt:innen den Ausschlag geben. 

Noch ist das alles jedoch Zukunftsmusik – bis es so weit ist, kommt es weiterhin auf den Antrag auf Kostenübernahme an. Wer beide Parts des Antrags vollständig vorlegt und glaubhaft argumentieren kann, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen, hat aber auch heute schon gute Chancen auf eine Bewilligung. 

Dronabinol: Antrag bei der Krankenkasse

Wurde Ihnen von ärztlicher Seite medizinisches Cannabis verordnet, können Sie nur für das verschriebene Produkt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen. Damit Sie also für ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol einen Antrag bei der Krankenkasse stellen können, muss der Arzt oder die Ärztin Ihnen auch genau dieses verschrieben haben. 

Im Fall von Dronabinol gilt, dass es vorwiegend zur begleitenden Behandlung bei Chemotherapien oder aber bei Aids- oder Multiple-Sklerose-PatientInnen eingesetzt wird. Grundsätzlich funktioniert die Antragstellung bei der Krankenkasse bei Dronabinol jedoch genauso wie bei allen anderen medizinischen Cannabisprodukten. 

CBD verschreiben lassen und Kostenübernahme von CBD durch die Krankenkasse

Obwohl es in Deutschland frei erhältlich ist, können Ärzt:innen übrigens auch CBD verschreiben. In diesem Fall haben PatientInnen ebenfalls die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme zu beantragen. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn das CBD in größeren Mengen oder höheren Konzentrationen benötigt wird. 

Im Unterschied zu Cannabis Präparaten enthalten CBD Präparate kaum oder gar kein THC. Die Chancen auf eine Kostenübernahme von CBD durch die Krankenkasse können daher zum Beispiel dann gut stehen, wenn die Behandlung mit medizinischem Cannabis aufgrund des THC-Gehaltes zu viele Nebenwirkungen hervorrufen würde.

Quellen: 

Pressemitteilung der DGS: Versorgung verbessern: Bundesweite Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin zu Cannabinoiden 

Beitragsbild: Unsplash.com